Lizenzmodell, Open Source, Software-as-a-Service – sich im Dschungel der Buzzwords rund ums Thema Softwarelizenzen zurechtzufinden ist heutzutage gar nicht so einfach. In unserem Blogbeitrag bringen wir Licht ins Dunkel und geben einen Überblick zu den wichtigsten Begrifflichkeiten und Konzepten, die Sie im Softwarelizenz-Umfeld kennen sollten.
Datum
22.04.2022
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Eine Softwarelizenz bezeichnet die vertragliche Einräumung des Rechts, eine Software auf bestimmte Art und Weise zu nutzen. Genau wie Bücher, Musik oder Filme sind Softwareprodukte das Ergebnis eines kreativen, schöpferischen Prozesses und durch das Urheberrecht geschützt. Software ist entsprechend als Werk beziehungsweise als „persönliche geistige Schöpfung“ (UrhR, § 2 Abs. 2) anzusehen. Charakteristisch ist für solche geistigen Schöpfungen, dass sie – anders als physische Produkte wie zum Beispiel ein Auto, ein Küchengerät oder ein Möbelstück – mit relativ wenig Aufwand vervielfältigt werden können und eines besonderen rechtlichen Schutzes bedürfen. Beim Erwerb einer Software geht nicht die Software selbst in den Besitz des Käufers über, sondern lediglich die Nutzungsrechte, die in einem Lizenzvertrag geregelt werden. Nach deutschem Recht bleibt der Urheber eines Werks stets der Urheber und kann diese Urheberschaft nicht an eine dritte Person abtreten.
Jede Software unterliegt einer Lizenzierung, ganz unabhängig davon, ob es sich um ein kostenpflichtiges oder ein kostenfreies Produkt handelt. Grundsätzlich lässt sich zwischen freier Software beziehungsweise Open Source-Software (nicht kommerziell) sowie proprietärer Software (kommerziell) unterscheiden.
Open Source Software ist nicht-kommerziell und kann in vielen Fällen – nicht immer! – kostenfrei genutzt werden. Kostenfrei bedeutet hierbei allerdings nicht billig im Sinne einer minderwertigen Qualität. So zählen zu freier Software eine große Bandbreite hochqualitativer, vielfach genutzter Anwendungen, wie das Betriebssystem Linux oder der Webbrowser Mozilla Firefox.
Das Alleinstellungsmerkmal von Open Source ist nicht zwangsläufig die kostenlose Nutzung – so gibt es auch unter proprietärer Software solche Anwendungen, die ohne Entschädigung gebraucht werden können. Wesentlicher ist, dass es Open Source gestattet, auf den Quelltext zuzugreifen und diesen gemäß eigenen Vorstellungen anzupassen und zu verändern. Die Freiheiten, die Open Source-Anwendungen bieten, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Software darf
- angepasst und verändert,
- (in vielen Fällen) kostenfrei vervielfältigt und verbreitet,
- für jeden Zweck (auch kommerziell!) genutzt
- und ihre Funktionsweise studiert werden.
Mittlerweile ist es gang und gäbe, dass auch große Unternehmen auf Open Source zurückgreifen. Selbst proprietäre Software bedient sich für einzelne Komponenten freier Software, sodass sich anführen ließe: in (fast) jeder Software steckt ein wenig Open Source.
Obwohl Open Source Software Nutzern oftmals frei zur Verfügung steht, unterliegt auch sie einer Lizenzierung und es gibt sehr unterschiedliche Anforderungen an den lizenzrechtlich korrekten Umgang. Dazu bietet die TIMETOACT Ihnen einen Service – so haben wir einen Katalog von Open Source Produkten erstellt, in dem die Lizenzbedingungen genau hinterlegt sind. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre Prozesse für die Verwendung so in den Griff zu bekommen, dass sie nicht in eine Compliance-Falle laufen.